Die Initiative „wir wollen wählen“ möchte die Bundestagswahl anfechten. Dazu soll eine Einspruch beim Wahlprüfungsausschusses des Bundestags eingereicht werden. Da hierzu nur jeder Wahlberechtigte berechtigt ist, also keine Menschen, denen das Wahlrecht verweigert wurde, werden betroffene Kinder und Jugendliche gemeinsam mit über-18jährigen Unterstützern den Einspruch einlegen. Dieser wird dann geprüft. Über die Gültigkeit der Wahl entscheidet abschließend der Bundestag. Wenn der Bundestag den Einspruch zurückweisen sollte, soll eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden.
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