Mit dem Wahlrecht von Geburt an soll allen Bürgern eine Stimme gegeben werden. Also auch Kindern und Kleinkindern, die ihre Wählerstimme noch nicht eigenständig abgeben können. Die Unfähigkeit eines Menschen, sein Stimmrecht auszuüben, darf – egal wie alt er ist – nicht dazu führen, dass ihm dieses Stimmrecht vorenthalten wird!
Wir fordern daher, das Stimmrecht der Kinder bis zu einem Höchstalter von 16 Jahren einem erziehungsberechtigten Elternteil treuhänderisch zu übertragen. Kindern und Jugendlichen, die ihr Stimmrecht schon vor ihrem 16.Geburtstag selbst ausüben wollen soll die Möglichkeit gegeben werden, sich bei einem örtlichen Wahlamt in ein Wählerverzeichnis eintragen zu lassen um ihr Stimmrecht dann persönlich ausüben zu können.
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